26 AprKSV Corona Update

März 2021

Bitte weiterleiten an Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter, Übungsleiter,
Trainer und Interessierte!

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg gültig vom 01.04. – 11.04.2021
Nach dem Überschreiten der 100er 7-Tage-Inzidenzmarke im Kreis Pinneberg muss auch der
Sportbetrieb wieder eingeschränkt werden. Die am heutigen 30.03.2021 erlassene Allgemeinverfügung
des Kreises gilt vom 01.04. – 11.04.2021. Nach etlichen Rücksprachen zu Details ist Sport (Ziffer 7.) der
Allgemeinverfügung) noch wie folgt möglich:
„Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nur wie folgt
zulässig:
a) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
b) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines
Übungsleiters.“
Nach vielen Rücksprachen und Abstimmungen zu Details von möglichen Sportausübungen bzw.
Trainingsformen können nun folgende Beispiele (keine abschließende Aufzählung) genannt werden:
Möglich sind:
• Individualsport / Sport zu zweit nach a) der Allgemeinverfügung
o Zum Beispiel Tennis-Einzel (1:1) jeweils auf einem Tennisplatz draußen und auch auf je
einem Tennisplatz in Tennishallen.
o „Personaltraining“ (1-zu-1 Betreuung) draußen und auch innerhalb von Sporträumen
o Bei geteilten Hallen können auch in jedem durch eine möglicherweise vorhandene
bodenlange Trennwand pro Hallenteil eine Tischtennisplatte für Einzel oder ein
Badmintonfeld für Einzel aufgebaut werden. Sollte eine derartige Trennungsmöglichkeit
nicht vorhanden sein, dann ist zumindest ein weiter Abstand der zwei Sportlerinnen und
Sportler zu den anderen zwei erforderlich. Es greift in jedem Fall die „80m²-pro PersonRegelung“ gem. § 11 LVO.
• Gruppensport für Kinder bis zu 14 Jahren nach b) der Allgemeinverfügung
o max. 5 Kinder plus Trainer (5+1) draußen
o Das bedeutet z.B. auch Fußball, Handball oder andere Spielsportarten unter Einhaltung
des Mindestabstands ohne Körperkontakt der Spielerinnen und Spieler zueinander und
mit ausreichend Abstand zu anderen Spielfeldern

• REHA-Sport auf Verordnung ist ebenfalls nach der bisherigen Praxis zulässig.
o Dafür ist pro REHA-Gruppe eine vorherige Genehmigung des Fachdienstes Gesundheit
des Kreises nötig. Bestehende Genehmigungen gelten fort.
• Kaderathleten: Bestehende Ausnahmegenehmigungen bleiben auch hier bestehen.
Nicht möglich sind:
• Gruppensport (Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene) drinnen und draußen; auch nicht
unter Einhaltung des Mindestabstands
• Tennis-/Badminton-/Tischtennis-Doppel drinnen und draußen

Links zu wichtigen Dokumenten
Der Kreissportverband stellt unter www.ksv-pinneberg.de laufend die aktuellsten Informationen bereit.
Folgende Links listen wir dennoch für alle Interessierten noch einmal gesondert auf:
• Gültige Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg ab 01.04.2021:
https://www.kreispinneberg.de/Coronavirus/Pressemitteilungen+_+Bekanntmachungen/Bekanntmachungen+%28
COVID_19%29/Allgemeinverf%C3%BCgung+COVID_19+Inzidenz+%2810%29-p-20011156.html
• FAQs des Landes S-H zum Sport:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html