05 MaiEs darf wieder Tennis gespielt werden !

An alle Mitglieder, Eltern, Trainer und Sportfreunde

nun ist es wieder so weit. Ab den 04.05.2020 darf wieder Tennis allerdings mit besonderen Vorgaben (in zusammengefasster Form) gespielt werden:

  1. Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.
  2. Zu Beginn der Aufnahme der Tennisaktivitäten sind bevorzugt Einzelspiele zu wählen.
  3. In Bezug auf die Austragung von Doppelspielen sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.
  4. Die Organisation der Tennisspiele erfolgt in Eigenverantwortung der beteiligten Sportler.
  5. Die Angehörigen von Risikogruppen sind besonders durch Individualtraining eigenverantwortlich zu schützen.
  6. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren.
  7. Die Größe der Trainingsgruppen ist zu verkleinern.
  8. Die Risiken in allen Bereichen sind durch umsichtiges und kluges Verhalten zu minimieren.
  9. Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  10. Das Umkleiden, Duschen, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Gastronomie mit Ausnahme der Sanitäranlagen sind nicht gestattet.
  11. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel und ausschließlich Einweg-Papierhandtücher werden zur Verfügung gestellt.
  12. Der Zutritt auf die 4 TCKR-Plätze (4×4 Sportler) ist auf maximal 16 Personen begrenzt.
  13. Der Zutritt zu den Sportanlagen hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.
  14. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
  15. Fahrgemeinschaften werden vorübergehend ausgesetzt.
  16. Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste werden unterlassen.
  17. Weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
  18. Der Ansprechpartner für Corona-Themen vom TCKR ist Burkhard Brodda.

Die geplante Initiative „Being active and maintaining fun and health together“ von regelmäßigen Samstagspielen findet unter den oben genannten Vorgaben 1. -18. ab dem  09.05.2020 14:00Uhr statt.

Viel Spaß und Freude sowie schönes Wetter wünscht euch

Euer Vorstand TCKR

Der ausführliche Originaltext und der dazugehörige Link wurden durch den Tennisverband Schleswig-Holstein (TV SH) am 01.05.2020 herausgegeben und ist auch unter dem folgenden Link nachzulesen:
https://www.tennis.sh/verband/verbands-news/2264-es-geht-los-ab-montag

Liebe Tennisfreunde in Schleswig – Holstein,

ungeduldig haben wir darauf gewartet, dass wir nach der Ankündigung vor zwei Wochen tatsächlich am 4. Mai wieder unsere Tennisanlagen betreten und Tennis spielen dürfen.

Per aktueller Landesverordnung ( Originaltext s. unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200501_VO_neu.html#doc6162a161-78c9-4ec5-a5dd-87111bc554f6bodyText6 ) setzt die Landesregierung diese Ankündigung nun um. Der genaue Wortlaut der für uns wichtigen Passage ist:

(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 (Anm.: Anordnung zur Schliessung von Sportanlagen) können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen  werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Nun gilt es, diese allgemeinen und grundsätzlichen Vorgaben dergestalt mit Leben zu füllen, dass eine praktische Umsetzung unter Berücksichtigung des Schutzes unserer Gesundheit möglich und von den Ordnungsbehörden nicht zu beanstanden ist.

Die nachfolgenden Empfehlungen des DOSB und des DTB sollen hier konkrete Hilfestellungen geben, sind aber gleichzeitig verbindlich für das Tennisspielen in Schleswig – Holstein. Der TVSH wird den Vereinen ergänzende Materialien zur Verfügung stellen, die eine Umsetzung der Vorgaben erleichtern sollen:

  • Vorschlag zur Ergänzung von Reinigungs- und Hygieneplänen
  • Zusammenfassung der wichtigsten Schutzempfehlungen als Poster

Bitte bedenken Sie stets, dass das Einhalten des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander neben der Handhygiene die wirksamste und wichtigste Maßnahme zum gegenseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona – Virus ist.

Berücksichtigen Sie daher in Ihren Vereinen diese Vorgabe bei der Planung des Trainings und bei der Überlegung, ob in Ihrem Verein Doppel gespielt werden darf ! Es gibt dazu keine ausdrückliche Position des DTB sondern lediglich den Verweis auf jeweils aktuelle und ggfs. regionale behördliche Regelungen. Als TVSH empfehlen wir ausdrücklich, bis auf weiteres vom Doppelspiel abzusehen.

Ggfs. wird es diesbezüglich vorübergehende Sonderregelungen für die Wettspiele im Sommer geben.

Bleiben Sie gesund !

Ihr Präsidium des Tennisverbandes Schleswig – Holstein e.V.